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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1.1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für ausnahmslos alle Leistungen der Iljins u. Prensena GbR, Hausinger Straße 4, 40764 Langenfeld (nachfolgend „Desteye“ genannt) dar. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hat und diese abweichenden Bedingungen enthalten.

(1.2) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Auftrage, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Durch die Beauftragung bestätigt der Auftraggeber diese AGB. Dies gilt auch für Aufträge die nicht vergütet (pro bono) werden.

2. Zustandekommen eines Vertrages

(2.1) Alle Angebote von Desteye sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Dabei gilt die Textform (E-Mail) als Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von Desteye schriftlich bestätigt wurden.

(2.2) Die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums an allen Angebotsunterlagen, einschließlich Konzepten, Präsentationen, Planungen, Kalkulationen und Ähnlichem, bleiben ausschließlich bei Desteye. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln und darf sie weder vollständig noch teilweise an Dritte weitergeben.

3. Budget/Kosten

(3.1) Kosten für Reise und Unterkunft von Desteye, Schauspielern und Erfüllungsgehilfen sind im Budget nicht enthalten. Diese Kosten werden nach vorheriger Absprache und Kostennennung gesondert von Desteye nach Aufwand berechnet und sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

(3.2) Produktionsbedingte Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Interkontinentalflüge in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,45 €/km berechnet.

 

(3.3) Wird ein Nachdreh erforderlich, der nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Desteye verursacht wurde, wie etwa durch Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz für anfallende Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.

 

(3.4) Wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche eines Drehs (Wetterrisiko) sind nicht in den kalkulierten Produktionskosten enthalten. Entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber nachweislich zu erstatten. Dies gilt auch für zusätzliche Drehtage, die nicht auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von Desteye zurückzuführen sind.

 

(3.5) Jegliche Beratung und Kommunikation (per E-Mail, privaten Nachrichten oder Telefon), die außerhalb folgender Fälle liegt: Erstgespräche, Briefings, Abstimmungen zu dem Auftrag oder vereinbarte Meetings, wird mit einem Stundensatz von 60€ netto berechnet. 

 

(3.6) Die Kosten, bei außerhalb vereinbartem Rahmen, für benötigte Software oder externe Apps/Abos, die für den Auftrag benötigt sind und vom Kunden erwünscht sind, werden in die Rechnung gestellt. 

4. Zahlungsbedingungen

(4.1) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

 

(4.2) Alle Zahlungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(4.3) Sollte ein laufendes Projekt, das auf Kundenfeedback angewiesen ist, für mehr als 2 Wochen beim Kunden ohne Fortschritt verweilen, hat Desteye das Recht, die Abschlussrechnung in Höhe des noch ausstehenden Auftragswertes zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zu stellen. Projektarbeiten werden selbstverständlich fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald das Projekt durch Kundenrückmeldung weitergeführt werden kann.

5. Archivierung

(5.1) Desteye archiviert die fertiggestellten Materialien maximal 1 Monat nach Auslieferung des Auftrags in einer von uns ausgewählten Cloud. Gegen einen Aufpreis von 250,00€ netto können die fertiggestellten Materialien 12 Monate lang in der Cloud aufbewahrt werden. Das Rohmaterial wird nicht auf einem externen Datenträger gespeichert und nach Beendigung des Auftrags vernichtet. Wenn eine Sicherung des Rohmaterials auf einer HDD gewünscht wird, fällt ein Aufschlag von 500,00€ netto für 12 Monate an. Für jedes weitere Jahr werden 250,00€ netto berechnet.

6. Verantwortlichkeit/Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(6.1) Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit des Inhalts, insbesondere in Bezug auf Werbe- und Produktaussagen, sowie die rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.

 

(6.2) Desteye arbeitet bei der Herstellung der Produktion in engem Kontakt mit dem Auftraggeber und berücksichtigt dessen Wünsche. Dies gilt insbesondere für die inhaltliche und formale Gestaltung der Videos und Fotos.

 

(6.3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seinerseits oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Desteye erbracht werden. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Logos, Grafiken, Dateien und Dokumenten, die für die Erfüllung des Auftrags benötigt werden.

 

(6.4) Bei Dreharbeiten auf dem Gelände oder in den Büro- oder Produktionsräumen des Auftraggebers stellt dieser sicher, dass die in der Produktion abgebildeten Personen eine von Desteye bereitgestellte Einwilligungserklärung unterzeichnet haben.

 

(6.5) Nach Erteilung des Auftrags für Meta-Werbekampagnen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Rollen und Zugriffsrechte für das Werbekonto zu erteilen. Falls kein Werbekonto zur Verfügung steht, muss dieses vom Auftraggeber erstellt und eingerichtet werden.

 

(6.6) Nach Erteilung des Auftrags für die Erstellung einer Webseite ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Logos, Grafiken, Dateien, Dokumente, das Corporate Design und die Domain-Zugänge bereitzustellen. Falls keine Domain vorhanden ist, wird diese durch Desteye erworben und verwaltet.

 

(6.7) Nach Erteilung des Auftrags für das Content Management von Social Media ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Zugänge zu den jeweiligen Social-Media-Konten bereitzustellen.

7. Auftragsstornierung

(7.1) Erfolgt nach Auftragsbestätigung eine Stornierung durch den Auftraggeber, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen aus dem Auftrag in Rechnung gestellt, abzüglich der ersparten Aufwendungen wie Materialkosten, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc. Sollten für die genannten Fremdaufwendungen Kosten oder Stornierungskosten anfallen, werden diese dem Auftraggeber zu 100 % in Rechnung gestellt.

 

(7.2) Bei Rücktritt durch den Auftraggeber kann Desteye angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgangenen Gewinns und seiner Aufwendungen verlangen. Anstelle der konkreten Berechnung der Entschädigung für den Rücktritt kann Desteye unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen folgenden pauschalisierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren geltend machen:

 

Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:

  • Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber weniger als 7 Tage, aber mehr als 3 Tage vor dem geplanten Produktionsbeginn, werden 50 % des vereinbarten Honorars als Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt.

  • Falls die Stornierung des Auftraggebers 72 Stunden oder kurzfristiger vor dem geplanten Produktionsbeginn erfolgt, fallen 100 % des vereinbarten Honorars sowie die Kosten für die technische Ausrüstung und eine etwaige Anfahrtspauschale an.

Diese Bestimmungen sollen die Planungssicherheit und Kostendeckung für Desteye sicherstellen und mögliche Verluste durch kurzfristige Stornierungen widerspiegeln.

 

(7.3) Nach der Stornierung der Leistung Content Management wird die Leistung bis zum Ende des vollen Monats, in dem die Stornierung erfolgt, beendet. Die Vorarbeiten, die für die Planung und Umsetzung weiterer Monate erbracht wurden, werden in Rechnung gestellt.

8. Urheberrechte

(8.1) Nach Fertigstellung des Filmwerks und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Desteye dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an den Inhalten ein, soweit sie Desteye selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von den Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben wurden. Gibt es keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen, liegt ein Zeitraum von 12 Monaten für den erstellten Content für die erworbene Nutzung zugrunde. Lizenzerweiterungen aus der Produktionsarbeit ergeben sich aus den Kosten für Dreharbeiten und Postproduktion sowie Musiklizenzen oder Models/Schauspieler oder Künstler aller Art.

 

(8.2) Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films oder der Fotos für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt, sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

 

(8.3) Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei Desteye und darf für eigene Marketingzwecke verwendet werden.

 

(8.4) Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL, VG Wort etc.) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und/oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen.

 

(8.5) Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Die genannten Nutzungen schließen das Recht ein, die Ausübung der Nutzungsrechte auch durch Dritte vornehmen zu lassen.

 

(8.6) Desteye ist in jedem Fall berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder das Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen.

 

(8.7) Desteye erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Film-, Web-, Grafik- oder Fotoinhalte als Arbeitsprobe und/oder Referenzmaterial zu eigenen Präsentationszwecken (z.B. für Präsentationen vor Kunden, bei Awards und Festivals, auf Messen und Firmenveranstaltungen, im Rahmen von Showreels, auf Websites, YouTube, Facebook, XING, LinkedIn, Instagram, TikTok, Snapchat etc.) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftraggeber die Inhalte zur eigenen Nutzung vorliegen.

 

(8.8) Sofern in Bezug auf einzelne Leistungen (z.B. Sprecherhonorar, Musik etc.) die Verwendung des Films eingeschränkt ist und dies dem Auftraggeber bekannt ist (z.B. lediglich interne Verwendung), verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Nutzungseinschränkungen zu beachten bzw. haftet bei einem Verstoß für eventuelle Nachforderungen des jeweiligen Urhebers.

 

(8.9) Sofern der Auftraggeber eigenes Musik- und Bildmaterial beisteuert, das nicht durch die Produktion lizenziert oder angefragt wurde, steht der Auftraggeber selbst dafür ein, dass die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Dies gilt auch für durch die Aufnahmen tangierte Persönlichkeitsrechte der im Bildmaterial festgehaltenen Personen (Rechte am eigenen Bild).

 

(8.10) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von Desteye genehmigten Änderungen durch Desteye selbst vornehmen zu lassen, es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.

 

(8.11) Der Übergang der Rechte erfolgt mit Ablieferung der Musterkopie an den Auftraggeber und Bezahlung der Herstellungskosten. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der von Desteye erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet.

 

(8.12) Ein Total Buyout ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich.

 

(8.13) Bei Auftragserteilung bzw. Buchung akzeptiert der Kunde die folgenden Verwendungsrechte: Sofern nicht ausdrücklich anders und weitergehend besprochen und schriftlich (Post, E-Mail oder Fax) festgelegt, darf der Kunde die für ihn erstellten Inhalte komplett frei verwenden, ausgenommen sind jedoch TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen. Begehrt der Kunde eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung, bedarf es einer gesonderten Genehmigung, die ggf. mit einem Aufpreis verbunden ist.

 

(8.14) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten für die Künstlersozialabgabe (KSK) zu übernehmen, falls die in Auftrag gegebenen Leistungen dies erfordern. Betroffen sind unter anderem Leistungen wie Video- oder Fotoproduktion sowie Grafikerstellung. Die Zahlung der KSK erfolgt gemäß den Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) durch das Unternehmen, das Desteye beauftragt.

9. Videodreh und -bearbeitung

(9.1) Desteye kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die Vorauswahl den Musikgeschmack des Auftraggebers trifft. Der Film und die Musikauswahl erfolgen zielgruppenaffin.

 

(9.2) Sollte dem Auftraggeber die übersandte Musik nicht zusagen, sendet Desteye kostenlos zwei Alternativvorschläge zu.

 

(9.3) Sagen auch diese Alternativvorschläge dem Auftraggeber nicht zu, kann dieser selbst Musikvorschläge unterbreiten oder Desteye gegen Vergütung der zusätzlichen Recherchekosten weitere Musikalternativen suchen lassen.

 

(9.4) Für den Fall, dass die Musik von einem der Partner-Komponisten von Desteye komponiert wird, kommt der Vertrag über die Komposition der Musik zwischen dem Komponisten und dem Auftraggeber direkt zustande. Desteye ist insoweit nur Vermittler.

 

(9.5) Die letztendliche Musikauswahl obliegt dem Auftraggeber.

 

(9.6) Die Pre-Production umfasst alle vorbereitenden Leistungen zur Erstellung der Videoinhalte. Dazu gehören die Recherche und Analyse aktueller Trends in der modernen Videokreation, die Entwicklung eines Videoskripts oder einer Videoidee sowie die Musikrecherche und -auswahl. Diese Vorbereitungen stellen sicher, dass das Videoprojekt kreativ und technisch auf dem neuesten Stand ist.

 

(9.7) Während der Production-Phase wird die Hauptleistung des Projekts gefilmt, was die Umsetzung der geplanten Ideen und den Drehtag umfasst. Dabei wird das notwendige Equipment verwendet, um die Videoproduktion gemäß den festgelegten Anforderungen durchzuführen.

 

(9.8) In der Post-Production erfolgt das Sortieren und Selektieren des entstandenen Filmmaterials sowie der Videoschnitt. Dieser Prozess dient dazu, das Rohmaterial zu sichten und zu einem fertigen Video zusammenzuführen, das den definierten Qualitätsstandards entspricht.

 

(9.9) Der Auftraggeber hat ein Anrecht auf zwei Korrekturschleifen. Falls nach der zweiten Korrekturschleife weitere Verbesserungen vorgenommen werden müssen, wird ein Stundensatz von 120 € berechnet.

10. Fotografie

(10.1) Die Pre-Production umfasst sämtliche Vorbereitungen zur Erstellung der fotografischen Inhalte. Dies beinhaltet die Recherche und Analyse aktueller Trends in der modernen Fotokreation sowie die Auswahl geeigneter Motive und die Vorbereitung des Shooting-Setups. Diese Phase stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte und kreativen Elemente für die geplante Fotoproduktion berücksichtigt werden.

 

(10.2) Der Produktionstag umfasst alle notwendigen Tätigkeiten zur Realisierung des Fotoprojekts. Dies beinhaltet den Auf- und Abbau des Shooting-Setups sowie die Nutzung der erforderlichen Ausrüstung. Der Kunde erhält während dieses Zeitraums professionelle Dienstleistungen, die eine qualitativ hochwertige Fotoproduktion sicherstellen.

 

(10.3) In der Post-Production erfolgt das Sortieren und Selektieren des aufgenommenen Materials. Anschließend werden die Bilder bearbeitet und nachbearbeitet, einschließlich Colordesign zur Farbbearbeitung. Dieser Prozess zielt darauf ab, das finale Bildmaterial gemäß den vereinbarten Qualitätsstandards zu liefern.

 

(10.4) Der Auftraggeber hat ein Anrecht auf zwei Korrekturschleifen. Falls nach der zweiten Korrekturschleife weitere Verbesserungen vorgenommen werden müssen, wird ein Stundensatz von 90 € berechnet.

11. Webseiten-Building

(11.1) Die Konzeption umfasst alle Leistungen zur Planung der Website. Dies beinhaltet die Durchführung einer Konkurrenzrecherche zur Analyse bestehender Websites, die Erstellung eines detaillierten Konzepts sowie den Entwurf von Layout und Design. Diese Phase stellt sicher, dass das geplante Projekt strukturell und visuell durchdacht ist und auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt wird.

 

(11.2) Die Development-Phase beinhaltet die tatsächliche Erstellung der Website. Hierzu gehören die Anmeldung und Erstellung der Domain sowie von E-Mail-Adressen, das Hosting der Website, und die Bearbeitung und das Einfügen digitaler Bilder, Grafiken und Videos. Weiterhin umfasst dieser Abschnitt die Texterstellung, die Designerstellung, die Seitenerstellung, die Implementierung gewünschter Features sowie die Programmierung spezifischer Funktionen. Eine SEO-Optimierung wird durchgeführt, um die Sichtbarkeit der Website zu verbessern, und schließlich wird die Website auf der eigenen Domain veröffentlicht.

 

(11.3) Zusätzliche Leistungen beinhalten die optionale Betreuung und Pflege der Website nach deren Erstellung. Diese Dienstleistung wird zu einem Preis von 240 € monatlich angeboten.

12. Content-Management

(12.1) Der Leistungsrahmen für Content-Management umfasst die Erstellung, Verwaltung und Optimierung von Bild- und Videoinhalten, Storys sowie Corporate Designs für verschiedene Medienkanäle. Diese Leistungen decken sowohl die inhaltliche Konzeption als auch die operative Umsetzung und strategische Betreuung ab.

 

(12.2) Der Prozess zur Erstellung und Verwaltung von Bild- und Videoinhalten beginnt mit einer umfassenden Recherche und Analyse aktueller Trends. Dies beinhaltet die Analyse der Zielgruppe, die Entwicklung von Strategien und eine Konkurrenzanalyse, um die Inhalte optimal zu platzieren und zu gestalten. Die Content-Produktion umfasst die Bild- und Videoproduktion vor Ort, die professionelle Bearbeitung der Bilder, die Filmarbeiten, die Post-Production einschließlich Sortieren und Selektieren des Materials, Videoschnitt, Ton- und Musikbearbeitung sowie die abschließende Farbkorrektur und Integration von Logos. Ziel ist es, thematisch abgestimmte und visuell ansprechende Inhalte zu liefern.

 

(12.3) Im Bereich der Story-Erstellung werden einheitliche Vorlagen (Corporate Design) im Hochformat entwickelt, die für die Nutzung auf Social-Media-Plattformen optimiert sind. Die Produktion dieser Storys umfasst die Recherche und Auswahl von Musik, den Videoschnitt sowie die Einarbeitung von Ton- und Hintergrundsounds. Eine professionelle Nachbearbeitung der Bilder und Videos sorgt für eine hohe Qualität der Inhalte. Farbkorrekturen und die optionale Logoplatzierung tragen zu einem konsistenten Erscheinungsbild bei. Zusätzlich wird das Interaktionsmanagement gefördert, indem Bewertungstools, Umfragen und Reaktionen eingebunden werden, um die Nutzerinteraktion zu erhöhen. Das Corporate Design beinhaltet die Gestaltung einheitlicher Vorlagen zur Präsentation auf den Media-Kanälen. Dies umfasst die Erstellung verschiedener Vorlagen, um eine breite Themen- und Variantenvielfalt zu ermöglichen. Bei den Corporate Reels wird die gesamte Produktionskette von Kurzvideos abgedeckt, die auf aktuelle Trends und spezifische Zielgruppen zugeschnitten sind. Die Planung dieser Videos erfolgt durch die Entwicklung eines Videoskripts oder einer Videoidee sowie die Auswahl relevanter Musik, um den Algorithmus von Social-Media-Plattformen optimal zu nutzen.

 

(12.4) Das Content-Management beinhaltet die regelmäßige Erstellung und Veröffentlichung von zwei Feed-Postings sowie kontinuierliche Story-Postings pro Woche auf Facebook und Instagram. Das Interaktionsmanagement erfolgt in Absprache mit dem verantwortlichen Kommunikator, um die Betreuung der Nutzerinteraktionen sicherzustellen. Es wird Wert auf die Entwicklung von Texten und Storytelling gelegt, um die Inhalte spannend und ansprechend zu gestalten. Die Insightsanalyse und Strategieoptimierung umfasst die kontinuierliche Überprüfung der Performance und Anpassung der Strategien, insbesondere in den Bereichen Recruiting, Kundenorientierung und Image. Regelmäßige Beratungen und wöchentliche Meetings dienen der Feinabstimmung und Optimierung der Inhalte. Zur Hinterlegung der Videos werden die erforderlichen Musiklizenzen beschafft. Bestehendes Material wird genutzt, um Storys und Inhalte effizient zu produzieren. Die Erstellung und Verwaltung von Design- und Content-Plänen wird gewährleistet, wobei eine Cloudplattform für die Verwaltung und den Austausch der Inhalte bereitgestellt wird.

13. Haftung

(13.1) Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die durch Desteye selbst oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, wie z.B. beauftragte Fremdfirmen wie Techniker, Caterer, etc. verursacht worden sind, haftet Desteye nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

 

(13.2) Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet Desteye nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber Desteye ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist Desteye nicht verpflichtet, die Produktion zu vollenden.

 

(13.3) Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der Produktionsinhalte eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung von Desteye ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber trotz vorgebrachter Bedenken des Produzenten die Produktionsinhalte dennoch umsetzen lässt. In diesem Falle hat der Auftraggeber Desteye von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen Desteye geltend gemacht werden, freizustellen.

 

(13.4) Desteye haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung des Auftraggebers, von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesen Dritten auftreten können.

 

(13.5) Finden auf Veranlassung des Auftraggebers Dreharbeiten in dessen Geschäfts- und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung von Desteye für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen.

14. Verschwiegenheit / Loyalität

(14.1) Die Parteien verpflichten sich – auch für die Zeit nach Vertragsende – den Inhalt dieser Vereinbarung sowie alle Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Produktion streng vertraulich zu behandeln. Desteye hat weiterhin über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere über etwaige Betriebsinterna, Personen und Geschäftsgeheimnisse und sonstige Produktionsaktivitäten des Auftraggebers gegenüber Dritten auch nach Vertragsende, Stillschweigen zu bewahren.

 

(14.2) Desteye ist verpflichtet, die vorstehenden Verpflichtungen auch allen an der Herstellung der Programme Beteiligten ausdrücklich aufzuerlegen und insbesondere auf Geheimhaltung produktionsspezifischer Daten und Informationen gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse und Rundfunk, zu verpflichten.

 

(14.3) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Abwerbung, Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die in Verbindung mit der Vertragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.

 

(14.4) Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig und unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistung haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nichtbeteiligten Dritten und vorbehaltslosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

15. Schlussbestimmungen

(15.1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dies die Gültigkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berühren. Die Parteien verpflichten sich zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die im Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das gesetzlich bestimmte Maß.

 

(15.2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Von dieser Vereinbarung abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

 

(15.3) Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 25. Juli 2024